Testamentseröffnung gleichgeschlechtlicher Eheleute etc.

  • Eröffne gerade munter Testamente und mir stellt sich die Frage, wie man das mit gleichgeschlechtlichen Eheleuten/Partnerschaften macht.

    NOCH verwenden wir altbacken die Stempel

    …..nach dem Tod des Ehemannes/der Ehefrau…..

    und streichen dann das Unzutreffende durch.

    Bei der nächsten Stempelbestellung (ja, ich schreibe das im April 2023)

    ….. nach dem Tod d. Ehepartners*in ……

    und dann ergänze ich den Namen mit der Hand?

    Also Heinz oder Hildegard – however.


    Hier in der tiefsten Provinz wird das im Zweifel noch etwas dauern, aber wie handhabt man das in Köln oder Berlin?

  • Wie wäre es mit "nach dem Tode des/der [Name]"?

    Das passt auch bei Erbverträgen (und unwirksamen gemeinschaftlichen Testamenten) von nicht verheirateten Personen.

    Für die Bezeichnung Ehemann/Ehefrau/Ehepartner sehe ich keine Notwendigkeit.

  • Aktuell verwenden wir noch den Stempel "Auf Ableben der Ehefrau / des Ehemanns..".

    Also bei jeder Eröffnung händisch den Namen zu ergänzen, wäre mir tatsächlich zu aufwendig. Zumal der gerade eben genannte Stempel (zumindest aktuell noch) die meisten Fälle abdeckt.

    Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, verfahre ich wie bei Erbverträgen, die nicht unter Ehegatten geschlossen wurden

    und verwende einfach den "Eröffnet am.."-Stempel und ergänze hier ausnahmsweise den Namen.

    Allerdings soll die Verwendung von Eröffnungsstempeln bei uns künftig ohnehin wegfallen. Mit der e-Akte hat sich das Anbringen

    von Eröffnungsstempel wohl nicht mehr als praktikabel erwiesen.

  • Mein Stempel:

    Eröffnet am:________________

    Amtsgericht Dingenskirchen

    Rechtspfleger

    Kann man den Rest wie man es braucht beliebig ergänzen.

    Vorangestellt beispielsweise "Erbvertrag" oder "soweit teilweise"

    Nachgestellt beispielsweise "nach dem Ehemann/Lebenspartner" oder "nach der Ehefrau/Lebenspartnerin" oder ganz allgemein "nach XYZ"

  • Der Stempel ist ja ohnehin gesetzlich nicht vorgesehen.

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