Hallo zusammen,
ich stehe wohl gerade auf dem Schlauch und kann die Antwort auf meine Frage bei meiner Recherche nicht finden, daher wende ich mich an euch.
Folgende Fallkonstellation:
Mir wurde als Nachweis der Verwaltereigenschaft ein WEG-Protokoll vorgelegt, in dem zunächst (vor Ablauf des Bestellungszeitraums) der bisherige Verwalter abberufen und sodann ein neuer Verwalter bestellt wird. Nach Ausführungen im Protokoll hat der bisherige Verwalter den Vertrag fristlos gekündigt. Der bisherige Verwalter ist jedoch nicht anwesend und auch sonst liegen keine Nachweise diesbezüglich vor. Die Neubestellung des anderen Verwalters ist ordnungsgemäß (Erklärungsinhalt, Form) erfolgt. Die 12er-Zustimmung wurde durch den neuen Verwalter abgegeben.
Zu meiner Frage:
Muss mir nachgewiesen werden, dass die Abberufung wirksam geworden ist? Gemäß Kommentierung ist das nämlich erst mit Zugang des Abberufungsbeschlusses beim ehemaligen Verwalter gegeben. Oder ist die Abberufung egal, solange die Bestellung des neuen Verwalters ordnungsgemäß nachgewiesen ist? Aber es können ja im Zweifelsfall nicht zwei Verwalter gleichzeitig bestellt sein?