Erinnerung KFB angeblich kein rechtliches Gehör

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Erinnerung gegen einen KFB, weil die Klägerin bestreitet, den KFA zur Stellungnahme erhalten zu haben. Ich habe den KFA zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt (nicht zugestellt) und keinen Postrückläufer erhalten. Daraufhin wurde der KFB erlassen und natürlich habe ich den KFA nicht noch einmal mit übersandt bzw. dann ja zugestellt.

    Nun liegt eine Erinnerung vor, weil ihr angeblich kein rechtliches Gehör verschafft wurde.

    Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? KFA noch einmal übersenden, diesmal gegen PZU? Abhelfen möchte ich eigentlich nicht, da der KFB korrekt ist.

    VG

  • Ich würde den KfA nochmals an die Klägerin formlos übersenden, mit der Bitte um Rückmeldung binnen zwei Wochen, ob die Erinnerung aufrechterhalten wird. Nach Fristablauf würde ich der Erinnerung nicht abhelfen und die Sache dem Richter zur Entscheidung vorlegen.

  • Wie Matze. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kfb auch ohne vorherige Anhörung erlassen werden kann, da das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann und damit der Grundsatz eines fairen Verfahrens gewahrt ist.

    So mache ich das regelmäßig und wurde von meinem OLG bei Beschwerden wegen der Verletzung des Rechtlichen Gehörs immer gehalten.

  • Wie Matze. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kfb auch ohne vorherige Anhörung erlassen werden kann, da das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann und damit der Grundsatz eines fairen Verfahrens gewahrt ist.

    So mache ich das regelmäßig und wurde von meinem OLG bei Beschwerden wegen der Verletzung des Rechtlichen Gehörs immer gehalten.

    Hättest du da mal eine (veröffentlichte) Fundstelle deines OLG? Das wäre eine gute Argumentationshilfe.

  • Wenn's denn zwingend Düsseldorf sein soll:

    1. Die Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren hat durch Beschluss zu ergehen. Der Beschluss ist den Parteien formlos mitzuteilen (Anschluss OLG Stuttgart, 27. August 2002, 14 W 3/02, MDR 2003, 110; Fortführung OLG Düsseldorf, 29. Oktober 2009, I-24 W 44/09, JurBüro 2010, 427).(Rn.2)

    2. Es entspricht einer weit verbreiteten Praxis und den Vorschriften der §§ 103, 104 ZPO, wenn im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu dessen Vereinfachung der Kostenfestsetzungsbeschluss sofort erlassen wird und dem Antragsgegner mit dem Beschluss Kostenrechnung und Kostenfestsetzungsantrag mit übersandt werden. Allerdings dürfte dies auch in einfachen Fällen dem rechtsstaatlichen Gebot des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufen.(Rn.6)

    3. Der Mangel des rechtlichen Gehörs kann durch nachträgliche Gehörsgewährung im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Die Nachholung des rechtlichen Gehörs entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen (vergleiche BVerfG, 24. Februar 2009, 1 BvR 188/09, NVwZ 2009, 580).(Rn.7)

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2011 – I-24 W 29/11 –, juris)

    Hieran hat sich aktuell (15.02.2022) das LG Leipzig angeschlossen:

    Rechtliches Gehör kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, bevor die dem Beschwerdeführer eingeräumte Frist abgelaufen war (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2011 - 24 W 29/11).(Rn.6)

    (LG Leipzig, Beschluss vom 15. Februar 2022 – 17 Qs 2/22 –, juris)

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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