Hallo zusammen,
ich habe eine Erinnerung gegen einen KFB, weil die Klägerin bestreitet, den KFA zur Stellungnahme erhalten zu haben. Ich habe den KFA zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt (nicht zugestellt) und keinen Postrückläufer erhalten. Daraufhin wurde der KFB erlassen und natürlich habe ich den KFA nicht noch einmal mit übersandt bzw. dann ja zugestellt.
Nun liegt eine Erinnerung vor, weil ihr angeblich kein rechtliches Gehör verschafft wurde.
Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? KFA noch einmal übersenden, diesmal gegen PZU? Abhelfen möchte ich eigentlich nicht, da der KFB korrekt ist.
VG