Hey,
ich habe folgenden Fall:
Beantragt ist die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für ein Urteil und einen KFB aus dem Jahr 1988.
Als Titelgläubiger habe ich Person x mit Vor und Zunamen - ohne Zusatz Inkassobüro, ohne Zusatz e.K.- .
Vorgelegt zum Nachweis wird mir der Auszug aus einem Registerblatt (HRA):
Dort war der Kaufmann x eingetragen.
Ersteintragung des e.K. war 1970.
Dieser wurde ohne den Zusat e.K. mit Vor- und Zunamen und dem Zusatz Inkassobüro eingetragen.
Es haben sodann mehrfache Firmenänderungen stattgefunden.
Ab 1987 war der unter folgender Firma eingetragen:
Inkasso Nachname von x Ort Vor - und Zuname von x
Inswoeit schonmal abweichend von der Bezeichnung im Titel.
Aus dem Urteilsgründen ergibt sich, dass es sich um eine Inkassoforderung handelt.
Sodann erfolgen im Register folgende Änderungen:
Der e.K. nimmt als phG eine GmbH auf.
Der e.K. (bisherige Alleininhaber) wird sodann Kommanditist.
Es wird sodann die GmbH und Co. KG eingetragen.
Der ursprünglichen Firma wird der neue Gesellschaftszusatz beigefügt.
Sodann erfolgen noch einmal Firmenänderungen.
Ich habe vorliegend jetzt bereits das Problem, dass hier die Bezeichnung im Titel von der HR Eintragung abweicht.
Sodann bin ich mir im obigen Fall nicht ganz sicher, ob das überhaupt ein Fall eine Gesamtrechtsnachfolge wäre.
Wie seht ihr das?