Guten Morgen in die Runde,
Der Schuldner in einem Insolvenzverfahren ist Erbe geworden. Im Grundbuch eingetragen ist noch der Erblasser. Das Grundbuch ist als unrichtig. Der Schuldner stellt keinen Berichtigungsantrag. Kann / muss der Insolvenzverwalter einen solchen stellen, damit der Insolvenzvermerk eingetragen werden kann?
Gibt es dazu eine Kommentarstelle?
Oder kann ich das unter § 14 GBO packen?