Beendigung Rechtspflegertätigkeit nach Studium

  • Guten Mittag,

    ich beende dieses Jahr mein Rechtspflegestudium und bin dann noch für 5 Jahre verpflichtet.

    Was gibt es denn für Möglichkeiten, wie ich vor diesen 5 Jahren rauskommen kann?

    Und würden sich diese 5 Jahre verlängern, wenn ich in Teilzeit arbeite und nebenbei noch etwas neues studiere nebenbei?

    Danke schonmal!

  • Die Frage lässt sich so allgemein nicht beantworten ohne Bundesland und Deine Auflagen.

    Grundsätzlich sollte eine andere Tätigkeit im Öffentlichen Dienst ausreichen, um der Rückzahlungspflicht von Anwärterbezügen zu entgehen. Auch gut sind Kinder und Haushalt. Einen Überblick bietet die Diplomarbeit von Timo Schmidt: Rückforderung von Anwärterbezügen nach § 59 Bundesbesoldungsgesetz.

    Noch ein Wort zu Teilzeit und Studium: Teilzeit muss der Dienstherr genehmigen. Die Nebentätigkeit musst du anzeigen und eventuell genehmigen lassen. Da verfahren die Bundesländer sehr verschieden.

    Alles Gute!

  • Noch ein Wort zu Teilzeit und Studium: Teilzeit muss der Dienstherr genehmigen. Die Nebentätigkeit musst du anzeigen und eventuell genehmigen lassen. Da verfahren die Bundesländer sehr verschieden.

    Außer es stehen dienstliche Belange entgegen, dann kann Teilzeit auch abgelehnt werden. Zumindest gilt das für Hessen.

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