Hallo,
ich habe die Mitteilung vom ZTR vorgelegt bekommen, dass hier ein notarielles Testament in Verwahrung sein soll. Diese ist dort aber nicht auffindbar. Auch eine Verwahrung gem. § 51 BNotO liegt nicht vor (habe ich prüfen lassen). Die Erben haben leider keinerlei Abschrift hiervon und der Notar ist nicht mehr tätig. Die Urkunden des Notars sind hier verwahrt und die Urkunde lässt sich aber auch dort nicht auffinden.
Wie geht man in einem solchen Fall nun vor? Grundsätzlich wäre die Verfügung von Todes wegen natürlich zu eröffnen und könnte für die Erbfolge maßgeblich sein.
Vielen Dank für die Hilfe!
@Admin: Thema bitte einmal ins Nachlassforum verschieben. Sorry! Danke erl, Kai