Cannabis Social Clubs

  • Hallo,

    hat sich aktuell schon jemand mit den Cannabis Social Clubs auseinandergesetzt, die nun als e.V. eingetragen werden wollen? In der erstellten "Mustersatzung" wird zwar gesagt, dass ein Anbau von Cannabis derzeit noch nicht erfolgt und daher zunächst die Legalisierung etc. durch den Verein vorangetrieben werden soll, in der Satzung wird der Anbau usw. dann jedoch schon sehr konkret geregelt..

  • Ich bin zwar kein Rechtspfleger, aber ich kann folgendes dazu beitragen:

    In Hannover wurde bereits 2016 ein CSC im dortigen Vereinsregister erfolgreich eingetragen mit einer ähnlichen "Klausel". Ich habe mich selbst in einem solchen CSC angemeldet und in der Satzung steht mehr oder weniger das Gleiche; unsere Satzung wurde von einem Anwalt geschrieben und er konnte mit dieser "Mustersatzung" bereits die ein oder andere Eintragung ins Vereinsregister erwirken. Anders sieht es natürlich in Bayern aus (s. Artikel vom 06.06.2023, Abendzeitung München, "Wir sind keine Kriminellen: Erste Cannabis-Club in München vor Gericht"). Der Anbau ist bei uns noch nicht geregelt, dies wird über einen "Anbaurat" erfolgen - bevor das "böse Kiffkraut" ohnehin nicht legal ist, braucht man sich über den Anbau vorerst keine Gedanken machen.

    Ich hoffe ich konnte zumindest ein bisschen weiterhelfen.

    Grüße

    el grande bembel

  • Die Abfrage nach "Cannabis Social Club" im Registerportal liefert jedenfalls schon so einige Treffer im VR (sogar in Bayern! 8) ).

    Wird denn in deiner vorliegenden Satzung ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen, die derzeit noch verboten sind, erst greifen sollen, nachdem sie legalisiert wurden?

    Gegen das "Vorantreiben der Legalisierung", das ja erst einmal reine Lobbyarbeit bzw. Interessenvertretung und daher nicht verboten ist, hätte ich keine Bedenken. Ich würde es aber (sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für das praktische Vereinsleben) als problematisch ansehen, einen Vereinszweck zu formulieren, der unter dem Vorbehalt der Legalisierung steht. Was ist denn dann, wenn die Legalisierung durch den Gesetzgeber am Ende gar nicht so erfolgt, wie der Verein sich das bei der Gründung vorgestellt hat und der Zweck in der beabsichtigten Form nicht verwirklicht werden kann?

    M.E. sollten im Sinne der Rechssicherheit in der Satzung nur solche Punkte als Zweck angegeben sein, die zum Zeitpunkt der Eintragung auch tatsächlich verwirklicht werden können. Nach der erfolgten Legalisierung kann die Satzung ja immer noch entsprechend angepasst werden, und zwar nach der dann geltenden Rechtslage.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

  • Das Thema ist auch in meinem AG umstritten.

    Ich habe als erste Reaktion erst einmal keine Bedenken, einen Verein einzutragen, der ZUNÄCHST Lobbyarbeit für die Legalisierung betreibt, aber bereits für den Fall der eintretenden Legalisierung für die praktische Umsetzung des Anbaus und vereinsinternen Vertriebs gerüstet ist. Allerdings müsste dann natürlich das entsprechende Gesetz und die Satzung miteinander abgeglichen werden hinsichtlich der Weitergabe unter den Vereinsmitgliedern.

    In einer mir gerade vorgelegten Satzung geben mir zwei Punkte zu Denken:

    1) "Einnahmen erzielt der Verein durch (...) Abgabe der Cannabissorten".

    Das müsste natürlich mit der dann greifenden gesetzlichen Regelung übereinstimmen.

    Dazu derzeit im Eckpunktepapier:

    • Mitgliedsbeiträge decken die Selbstkosten, gestaffelt nach Abgabemenge (ggf. mit Grund­­pauschale und zusätzlicher Betrag je abgegebenem Gramm).

    Alles noch sehr schwammig.

    2) "Der CSC nimmt als Mitglieder ausschließlich volljährige Cannabisnutzer:innen auf."

    Da die Nutzung derzeit (abgesehen von den wenigen Fällen des erlaubten Konsums aus medizinischen Gründen) eben noch nicht legalisiert ist, wäre die Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft eine illegale Aktivität (mal abgesehen von der Frage, ob es dazu eine praktische Prüfung beim Eintritt in den Verein gibt).

    Diese Regelung steht allerdings nur in der Präambel, so dass ich mir noch ein Bild machen muss, ob dies dennoch als Teil der Satzung zu verstehen ist.

  • Wir haben es jetzt auch so gelöst, dass erst mal eine "normale" Satzung beschlossen wurde, mit dem Zweck des Vereins, auf die Legalisierung von Cannabis durch Öffentlichkeitsarbeit etc. hinzuarbeiten. Da es dem Verein vorrangig darum ging, sich den Vereinsnamen zu "sichern", war das eine gute Lösung. Alles andere kann ja später noch durch die Mitglieder durch eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorliegen.

  • Hallo, ich habe hierzu nochmal eine Nachfrage:

    In der Satzung wurde als Zweck festgelegt:

    " Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz beim Konsum von Cannabis durch die Mitglieder des Vereins steht im Mittelpunkt der Vereinstätigkeit. Zweck des Vereins ist der zukünftig legale gemeinschaftliche Anbau von Cannabis zu Genusszwecken sowie dessen Abgabe an Vereinsmitglieder für den Eigengebrauch nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben."

    Hättet ihr damit ein Problem?

  • Mal etwas Korintenkacken: "Der Zweck des Vereins ist der zukünftig legale gemeinschaftliche Anbau von Cannabis". Dabei bezieht sich das "zukünftig" auf die Legalität, nicht auf den Anbau. Lässt man "zukünftig legale" weg, bezieht sich "nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben" auf den gesamten Passus. Damit ist einerseits klargesellt, dass wegen der jetzigen gesetzlichen Vorgaben jetzt kein Anbau erfolgen soll und es erspart zudem eine künftige Satzungsänderung.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

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