Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung erhalten. Anbei ist ein notarieller Kaufvertrag, in dem eine Minderjährige als Teil einer Erbengemeinschaft (bestehend aus insgesamt 7 Personen) ein Grundstück für 192.000€ verkauft.
Nun habe ich der Mutter der Minderjährigen geschrieben, dass ich um Einreichung eines Wertgutachtens bitte.
Daraufhin hat mich die Mutter angerufen und meinte das wäre viel zu teuer und ihr würde der Käufer abspringen. Sie fragte, ob mir die Einschätzung eines Immobilienmaklers reichen würde.
Mit einem Kollegen, der genau wie ich erst seit einem halben Jahr Rechtspfleger ist, habe ich darüber gesprochen und er meinte, dass ihm die Einschätzung eines Immobilienmaklers nicht ausreichen würde, das der Makler das Grundstück ja unbedingt verkaufen möchte.
Meine Fragen: Wie soll ich anders als durch ein Gutachten einschätzen können, ob der Kaufpreis angemessen ist? Und kann ich es der Mutter zumuten ein teures Gutachten in Auftrag zu geben? Ist hier auch ein Verfahrenspfleger zu bestellen, der die Interessen des Kindes wahrnimmt oder wann ist immer ein solcher zu bestellen?
Danke für eure Antworten!