Hallo,
ich habe hier einen Antrag des JA vorliegen. Für das Kind werden Leistungen nach dem UVG gewährt, weshalb nur der nicht auf das Land übergegangene Anspruch (in Höhe des hälftigen Kindergeldes) zur Festsetzung beantragt wird. Auch Rückstände werden geltend gemacht.
Erstmal: Geht das so überhaupt? Kann mir das bitte jemand erklären?
Und wie formuliere ich dann den Beschluss? Die Standard-Formulierung in ForumStar kann ich vergessen. Habt ihr da eventuell Muster-Beschlüsse?
Vielen Dank!