Vergütungsbeschluss - Titelumschreibung

  • Ich habe im Pflegschaftsverfahren die Vergütung durch Beschluss festgesetzt. Jetzt beantragt der Pfleger die Titelumschreibung auf die Erben. 2 Erbscheine sind vorhanden. Alleinerbin und dessen Erben sind jeweils durch Erbschein festgestellt. Wie geht das, hatte ich noch nie :/ .

  • Er meint eine Klauselerteilung mit einer Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Vielleicht hatte er schon keinen Zugriff mehr auf das Konto? Oft wird mit Erbscheinserteilung sofort die Pflegschaft aufgehoben. Dann kann er trotz Beschluss nicht mehr an das Konto ran.

    Darum: Immer erst nach Rücksprache mit dem Pfleger aufheben. Macht oft für alle das Leben leichter.

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  • Es stimmt, er hat selbst keinen Zugriff mehr auf den Nachlass, da diese bereits aufgehoben worden ist und es erst jetzt im Nachgang zu Schwierigkeiten mit dem Nacherben gekommen ist. Vorher war die Absprache da, er sollte Ihnen nur den Vergütungsbeschluss zeigen und dann zahlen Sie aus, aber nun wollen Sie nichts mehr zahlen.

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