Ich habe im Pflegschaftsverfahren die Vergütung durch Beschluss festgesetzt. Jetzt beantragt der Pfleger die Titelumschreibung auf die Erben. 2 Erbscheine sind vorhanden. Alleinerbin und dessen Erben sind jeweils durch Erbschein festgestellt. Wie geht das, hatte ich noch nie .
Vergütungsbeschluss - Titelumschreibung
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Wie lautet denn der Beschlusstenor?
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Er meint eine Klauselerteilung mit einer Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO.
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Was soll denn der Hintergrund des Ganzen sein?
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Er meint eine Klauselerteilung mit einer Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO.
Klingt für mich auch so.
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Genau, Klauselerteilung nach § 727 ZPO.
Der Nachlasspfleger will direkt die Erbeserben benannt haben. Somit kann er die Vergütung direkt von ihnen verlangen und ggf. vollstrecken.
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Darf ich meine Frage wiederholen:
Wie lautet denn der Beschlusstenor?
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Vergütungsanspruch aus dem Nachlass von den Erben i.H.v. ..... € festgesetzt
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Verstehe das Ganze rein praktisch nicht. Wieso hat er die Vergütung nicht selbst entnommen/entnimmt sie selbst? Er braucht sich doch insofern grds. gar nicht mit den Erben rumzuschlagen.
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Vielleicht hatte er schon keinen Zugriff mehr auf das Konto? Oft wird mit Erbscheinserteilung sofort die Pflegschaft aufgehoben. Dann kann er trotz Beschluss nicht mehr an das Konto ran.
Darum: Immer erst nach Rücksprache mit dem Pfleger aufheben. Macht oft für alle das Leben leichter.
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Es stimmt, er hat selbst keinen Zugriff mehr auf den Nachlass, da diese bereits aufgehoben worden ist und es erst jetzt im Nachgang zu Schwierigkeiten mit dem Nacherben gekommen ist. Vorher war die Absprache da, er sollte Ihnen nur den Vergütungsbeschluss zeigen und dann zahlen Sie aus, aber nun wollen Sie nichts mehr zahlen.
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