Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Ehemann verstirbt, keine letztwillige Verfügung von Todes wegen. Erblasser war 2 x verheiratet, erste Ehe geschieden. Der Erblasser hat keine Kinder hinterlassen.
Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben und haben neben dem Erblasser ein weiteres Kind (Bruder "Z") hinterlassen. Bruder "Z" ist unter Hinterlassung von einem Abkömmling vorverstorben.
Die Ehefrau des Erblassers stellt einen ES-Antrag (15.05.2023), welcher den Neffen des Bruders "Z" und die Ehefrau als Erben ausweist. Der ES-Antrag hat zum Inhalt, dass der Neffe mündlich gegenüber der Ehefrau des Erblassers erklärt hat, dass er auf das Erbe verzichten wolle.
Der Neffe wird zu dem ES-Antrag gehört; in der schriftlichen Anhörung (datiert vom 05.06.2023) wurde er ausführlich über eine Erbausschlagung belehrt. Der Neffe erklärt sich mit dem beantragten Erbschein einverstanden.
Diese Einverständniserklärung datiert vom 13.06.2023 und geht am 16.06.2023 hier ein.
Am 23.06.2023 schlägt der Neffe die Erbschaft bei seinem Wohnsitzamtsgericht für sich selbst und gemeinsam mit dem weiter sorgeberechtigten Elternteil für sein mdj. Kind aus und erklärt seit dem 05.06.2023 von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis zu haben.
Wie gehe mit der Erbausschlagungserklärung um?
Vielen Dank für eure Hilfe.