Zweitkorrektur / Nachkorrektur

  • Hallo zusammen,

    hat schon mal jemand eine Nachkorrektur beantragt? Laut HWR Berlin gibt es bei Rechtspflege keine Rechtsvorschrift, welche diese Möglichkeit einräumt.

    Irgendwie wird es dann aber doch gewährt...

    Ich überlege einen Antrag darauf zu stellen, frage mich aber, ob es dann ggf. auch kein Verschlechterungsverbot gibt, wenn es nirgends geregelt ist.

    Gruß an alle :)

  • Was ist das Thema? Eine Klausur im Studium oder in der Rechtspflegerprüfung (dann vom letzten Jahr?).

    Bei einer einzelnen (im Gesamtblick recht unwichtigen) Klausur würde ich nur den oder die Prof ansprechen und kein Fass aufmachen.

    Fürs Staatsexamen ist das Widerspruchsverfahren in der Prüfungsordnung geregelt.

  • na ja, eine Remonstration lässt sich ja immer verfassen (ohne dass diese nun unbedingt rechtlich relevant ist)....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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