Hallo zusammen,
hat schon mal jemand eine Nachkorrektur beantragt? Laut HWR Berlin gibt es bei Rechtspflege keine Rechtsvorschrift, welche diese Möglichkeit einräumt.
Irgendwie wird es dann aber doch gewährt...
Ich überlege einen Antrag darauf zu stellen, frage mich aber, ob es dann ggf. auch kein Verschlechterungsverbot gibt, wenn es nirgends geregelt ist.
Gruß an alle