seit einem Jahr als Rechtspfleger tätig - nun hat der Ehepartner ein Jobangebot in einem anderen Bundesland

  • Hallo zusammen,

    ich bin nun seit ca einem Jahr als Rechtspfleger tätig. Nun hat mein Partner ein gutes Jobangebot in einem anderen Bundesland bekommen mit einem sehr viel höheren Verdienst als hier in Niedersachsen. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Was kann ich tun? Mit wem spreche ich als erstes? Muss ich die Anwärterbezüge zurückzahlen?

    Danke im Voraus :)

  • Was kann ich tun? Mit wem spreche ich als erstes? Muss ich die Anwärterbezüge zurückzahlen?

    Kommt ja drauf an, was du vorhast. Du kannst es über einen Versetzungsantrag versuchen. Dafür würde ich beim eigenen OLG anfangen. Oder du trittst direkt an das „neue“ OLG heran und klopft dort die Möglichkeiten ab.

    Oder du sagst dem Landesdienst Lebewohl und suchst dir eine neue Stelle vor Ort - sei es in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst (z.B. Kommune). Wenn du erst ein Jahr Rechtspfleger bist, halten sich alle „Verluste“ ja noch im Rahmen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Oder Du trennst Dich von Deiner Frau 😜.

    Im Ernst: Wenn Eure Bundesländer eine gemeinsame Grenze haben, dann könnte auch ein grenznaher Einsatz in Deinem Bundesland und eine Wohnung irgendwo dazwischen in Betracht kommen. Eine Versetzung "landesintern" wird wohl schneller klappen als ein Tausch mit dem passenden Bundesland.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Dann scheidet das leider aus.

    Sprich mit Deinem OLG und dem OLG des Ziellandes über eine Freigabe und Neueinstellung. Ein echter Tausch hat nach dem, was ich hier im Forum so gelesen habe, Laufzeiten bis zu 10 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • stell einen offiziellen Versetzungsantrag. Familienzusammenführung klappt erfahrungsgemäß ganz gut.

    Schließlich kannst du ja nichts dafür das deine Partnerin mehr Geld woanders verdient. Kannst ja noch dazu schreiben, leider wäre dein Verdienst im öffentlichen Dienst nicht so das du auf das Partnereinkommen verzichten kannst. 8)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Dann scheidet das leider aus.

    Sprich mit Deinem OLG und dem OLG des Ziellandes über eine Freigabe und Neueinstellung. Ein echter Tausch hat nach dem, was ich hier im Forum so gelesen habe, Laufzeiten bis zu 10 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    ... oder einer anderen Oberbehörde, die einstellt... (Fachgerichtsbarkeiten tun das auch, *hust hust*, und die sind mitunter sehr viel schneller als 10 Jahre)

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Dann scheidet das leider aus.

    Sprich mit Deinem OLG und dem OLG des Ziellandes über eine Freigabe und Neueinstellung. Ein echter Tausch hat nach dem, was ich hier im Forum so gelesen habe, Laufzeiten bis zu 10 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    ... oder einer anderen Oberbehörde, die einstellt... (Fachgerichtsbarkeiten tun das auch, *hust hust*, und die sind mitunter sehr viel schneller als 10 Jahre)

    👍

  • Wenn Du deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis anstrebst und einfach ausscheidest, musst Du die Anwärterbezüge teilweise zurückzahlen.

    Bei einem Wechsel des Bundeslands mit Tauschpartner nicht.

    Auch hier gilt es einfach mit dem OLG zu sprechen. In Niedersachsen arbeiten da ein paar sehr freundliche Kolleginnen und Kollegen die Dir in der Regel keine Steine in den Weg legen wollen.

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