Hallo an alle,
ein von mir bestellter Nachlasspfleger möchte einen im Nachlass vorgefundenen Anhänger, welcher nicht auf die Erblasserin, sondern auf ihren Ehemann (der von der Erblasserin testamentarisch allein beerbt wurde) auf sich zulassen um weitere Nachlassgegenstände (Fahrräder, Elektromobil etc.), die sich in der gemieteten Garage des Ehemannes der Erblasserin befinden, welche bereits gekündigt ist, zu transportieren. Was haltet ihr davon?
Dankeschön und LG