Anhänger auf NLPfl. zulassungsfähig?

  • Hallo an alle,

    ein von mir bestellter Nachlasspfleger möchte einen im Nachlass vorgefundenen Anhänger, welcher nicht auf die Erblasserin, sondern auf ihren Ehemann (der von der Erblasserin testamentarisch allein beerbt wurde) auf sich zulassen um weitere Nachlassgegenstände (Fahrräder, Elektromobil etc.), die sich in der gemieteten Garage des Ehemannes der Erblasserin befinden, welche bereits gekündigt ist, zu transportieren. Was haltet ihr davon?

    Dankeschön und LG

  • möchte er den Anhänger auf den Erben oder auf sich zulassen? bitte um Klarstellung...

    Wenn die Garage auf den Erben angemietet ist, befinden sich doch die Erbschaftsgegenstände bereits beim Erben und was ist dann noch das Problem des Nachlasses?

  • Der Aspekt der Ummeldung scheint mir ohnehin das geringe Problem zu sein. Eigentumsrechtlich ist die Sache klar, wer Halter ist, ist eine andere Frage. Grundsätzlich können Erben das Fahrzeug (hier: einen Anhänger) weiterbenutzen. Hierfür bedarf es wohl in erster Linie um eine Klärung bezüglich des Versicherungsschutzes.

  • § 1836 I+II BGB

    Ich bin manchmal echt sprachlos, auf welche Ideen meine “Kollegen” kommen und wie unprofessionell und unbeholfen solche Dinge auf mich wirken.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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