Hallo,
ich habe eine Anfrage der Sociale Verzekeringsbank aus Utrecht. Sie berufen sich auf Art.76-2 der Verordnung E.W.G. nr.EG 883/2004. und bitten Zwecks der Ausführung des niederländischen Allgemeinen Altersgesetzes\ Allgemeinen Hinterbliebengesetzes um Mitteilung ob hier Nachlassvorgänge vorliegen.
In meinem Verfahren wurde ein Erbschein erteilt.
Nach Art 76 dieser Verordnung verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen , kostenfreien, Amtshilfe.
Hatte jemand so etwas schon einmal ? Kann ich eine Kopie des Erbscheins übersenden ?
Danke für Eure Hilfe