Auskunft für Sociale Verzekeringsbank

  • Hallo,

    ich habe eine Anfrage der Sociale Verzekeringsbank aus Utrecht. Sie berufen sich auf Art.76-2 der Verordnung E.W.G. nr.EG 883/2004. und bitten Zwecks der Ausführung des niederländischen Allgemeinen Altersgesetzes\ Allgemeinen Hinterbliebengesetzes um Mitteilung ob hier Nachlassvorgänge vorliegen.

    In meinem Verfahren wurde ein Erbschein erteilt.

    Nach Art 76 dieser Verordnung verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen , kostenfreien, Amtshilfe.

    Hatte jemand so etwas schon einmal ? Kann ich eine Kopie des Erbscheins übersenden ?

    Danke für Eure Hilfe :)

  • Beantworte die Frage doch einfach mit "Ja.", wenn weiter nichts gefragt wird.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kann man machen, ist aber schon etwas stumpfsinnig und provoziert eine genauere Anfrage, d.h. unnötige Mehrarbeit.

    Ich würde die Anfrage genauso behandeln wie eine inländische Anfrage. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Forderung gegen den Nachlass besteht (oder ein Guthaben), würde ich eine Erbscheinsabschrift übersenden.

  • Eben. Ruck zuck Problem gelöst und weiter zur nächsten Akte.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ehrlich? So einfach? Wo kommen wir denn da hin! :2weglach:

    Mal ernsthaft: Das ist natürlich der naheliegendste Weg. Wir freuen uns doch auch, wenn uns jemand auf unsere Anfragen antwortet.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Wenn man natürlich ernsthaft glaubt, die niederländische Sozialversicherung hätte unlautere Absichten, dann darf man sich gerne das Leben schwer machen.

    Aber wenn ein Inkassounternehmen eine windige Forderung beitreiben will, gibt man ihm natürlich sofort Auskunft. So kennen wir das ja.

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