Hallo Zusammen,
Im Grundbuch ist bereits eine Teilung nach dem WEG eingetragen. Darauf u. a. lastend eine Gesamtgrundschuld über zwei Wohnungen für die Förderbank.
Nunmehr tritt die teilende Eigentümerin auf und erklärt, die finanzierende Förderbank verweigert nunmehr die Auszahlung des Darlehens mit der Begründung, dass die erfolgte Begründung von WEG an den einzelnen Wohnungen gem. Ziff. ... des Fördervertrages unzulässig sei und zu einer Rücknahme des Fördervertrages führen würde. Die Förderbank verlangt von den Erschienen zu veranlassen, dass für das Darlehen eine Grundschuld in einem Wohnungsgrundbuch - jedoch für zwei Wohnungen - eingetragen wird.
Es soll also nicht eine Gesamtgrundschuld zu zwei Blättern eingetragen werden sondern es sollen zwei Wohnungen in einem Blatt stehen und darauf lastend dann die Grundschuld.
Beantragt ist nunmehr die beiden Wohnungen, welche mit der Grundschuld der Förderbank belastet sind, in ein Wohnungsgrundbuch einzutragen.
Hat damit jemand Erfahrungen?
Grüße