Hallo,
bei einer Forderungsanmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung liegt bereits das rechtskräftige Urteil des AG vor, aus dem sich die Deliktforderung ergibt.
Ist nun neben der Forderungsanmeldung, dem VB, dem KFB, und der Forderungsaufstellung nebst Kostenbelegen noch eine ausführliche Begründung mit Dienstleistungsvertrag, Rechnung, etc überhaupt erforderlich? Oder reicht das Urteil nebst aus?
Vielen Dank.