Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall:
08.05.20219 Eintrag des ZwangsverstV im Grundbuch (Wiederverst)
18.01.2022 Schuldner verkauft an eine GmbH, Eintragung der AV 02.02.2022
15.05.2023 Zuschlagsbeschluss (dieser wird an das GBA zur Kenntnis gesandt)
17-07.2023 Eintragung des AV Berechtigten als neuen Eigentümer (nach Sichtung der Grundakte liegt der Zuschlagsbeschluss nicht in Akte, wurde aber von Verstabt dorthin übergeben)
AV wurde nicht gelöscht
Zu meinem Verteilungstermin meldet nunmehr der AV Berechtigte bzw. ist er ja jetzt Eigentümer, wenn auch relativ unwirksam, die Auszahlung des Übererlöses an den AV Berechtigten als Wertersatz für die AV (§ 92 ZVG)
Muss der Schuldner hier zustimmen. Hatte jmd schon mal so etwas.
Danke