Hallo,
Der Vater von A stirbt am 25.7.2023. Nun - nach Ablauf der 6-Wochen-Frist - erhält er von Nachlassgericht ein Schreiben, dass er aufgrund gesetzlicher Erbfolge zum Erbe berufen sein dürfte und Kenntnis von seinem Erbrecht. Gleichzeitig erhält er Hinweise zur Erbausschlagung mit den betr. Fristen. Kann er jetzt noch ausschlagen oder hätte er dies innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles tun müssen. Der Todesfall war ihm natürlich von Anfang an bekannt. Dies mit der 6-Wochen-Frist hat er allerdings nicht gewusst.
mfg