Hallo in die Runde!
Es wurde ein Grundstück verkauft mit einer Verfügungsbeschränkung gem Par. 21 InsO in Abt. II des Grundbuches.
Im Rahmen der Umschreibung muss dieser Vermerk gelöscht werden. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Vermerk von amts wegen gelöscht wird, aber dem ist nicht so.
Muss der Insolvenzverwalters aufgefordert werden, die entsprechende Löschungsbewilligung in grundbuchmäßiger Form abzugeben und das reicht dem GBA?
Danke und viele Grüße