Hallo alle zusammen,
ich bin mir gerade in einem Fall etwas unsicher und bräuchte einen Austausch mit erfahreneren Kolleginnen und Kollegen.
Einem Kind (A) wurde in einem Testament von seinen Großeltern ein Nachvermächtnis (Grundbesitz) zugewandt. Vorvermächtnisnehmer ist ein Erbe (Onkel des Kindes = B). Es ist unteranderem bestimmt, dass im Falle einer Veräußerung durch den Vermächtnisnehmer bzw. Testamentsvollstrecker, sich das Nachvermächtnis auf den Kauferlös erstreckt.
Testamentsvollstrecker ist der Vater (C) des Kindes, welcher zugleich zusammen mit B und der weiteren Schwester des Vaters (D) Miterbe geworden ist.
Im Rahmen der Abfrage nach § 1640 BGB wurde mir mitgeteilt, dass ein Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet wurde. Der Vorvermächtnisnehmer B erklärt, das Vermächtnis nicht annehmen zu wollen.
Der TV gibt den Grundbesitz frei.
Der als Vermächtnis bestimmte Grundbesitz, welcher durch den Onkel B abgelehnt wurde, wird nunmehr durch die Erbengemeinschaft auf B als Erwerber übertragen.
Bewertet wird der Grundbesitz mit ca. 700.000 €. Jeweils ca. 200.000 € soll als Ausgleich an die Miterben.
Der TV-Vermerk wurde aus dem Grundbuch gelöscht. Auch der Eigentumswechsel wurde bereits im Grundbuch vollzogen.
Mir ist bekannt, das der TV ohne familiengerichtliche Genehmigung handeln kann. Aber kann das sein, dass er dies alles tatsächlich so machen konnte und das Kind nun dadurch nichts mehr erhält? Das war ja auch nicht wirklich der Wille der Erblasser. Muss ich hier als Familiengericht etwas veranlassen?