Für das Kind besteht gemeinsame Sorge. Der Kindesvater hat der Mutter zu gerichtlichem Protokoll eine Vollmacht zur alleinigen Vertretung erteilt, auch für Vermögensangelegenheiten. „Die Vollmacht soll dabei möglichst umfassend erteilt werden...“
Die Mutter möchte auf Grund dieser Vollmacht als alleinige gesetzliche Vertreterin das Erbe auch für ihr Kind ausschlagen. Wie seht ihr das ?