Auflösung GmbH & Co. KG Ausscheiden des einzigen phG

  • Hallo, ich habe einen Antrag auf Grundbuchberichtigung vorliegen.

    Als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist die A GmbH & Co KG.

    Einziger phG ist die B GmbH. Einziger Kommanditist ist die C GmbH & Co. KG .

    Im Registerblatt der Eigentümerin A GmbH & Co KG wurde eingetragen: „Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.“

    Ich soll das Grundbuch nunmehr auf die einzig verbliebene Kommanditistin, die C GmbH & Co. KG berichtigen. Es liegt eine öffentlich beglaubigte Berichtigungsbewilligung der ausgeschiedenen phG und des Kommanditisten vor und ein Registerauszug der A GmbH & Co KG.

    Woraus ergibt sich, dass die Kommanditistin Rechtsnachfolgerin geworden ist?

    Kann ich die Eintragung vornehmen?

  • Ist im Register-Auszug nicht auch das Ausscheiden der phG eingetragen? Nach Ausscheiden des einzigen phG B GmbH wächst deren Gesellschafterstellung automatisch der einzigen Kommanditistin an (§738 BGB). Eine Gesellschaft gibt es dann nicht mehr, da nur noch eine (juristische) Person vorhanden ist, daher ist die Eigentümer-KG liquidationslos erloschen. Kommanditistin C GmbH & Co KG ist alleinige Inhaberin des Gesellschaftsvermögens. Da außerdem Berichtigungsbewilligung in ordnungsgemäßer Form von beiden vorliegt, sehe ich keinen Grund, nicht einzutragen. Allerdings würde ich vorher noch die Registerverhältnisse der C GmbH & Co KG genau prüfen.

  • Ist im Register-Auszug nicht auch das Ausscheiden der phG eingetragen? Nach Ausscheiden des einzigen phG B GmbH wächst deren Gesellschafterstellung automatisch der einzigen Kommanditistin an (§738 BGB). Eine Gesellschaft gibt es dann nicht mehr, da nur noch eine (juristische) Person vorhanden ist, daher ist die Eigentümer-KG liquidationslos erloschen. Kommanditistin C GmbH & Co KG ist alleinige Inhaberin des Gesellschaftsvermögens. Da außerdem Berichtigungsbewilligung in ordnungsgemäßer Form von beiden vorliegt, sehe ich keinen Grund, nicht einzutragen. Allerdings würde ich vorher noch die Registerverhältnisse der C GmbH & Co KG genau prüfen.

    Danke für die Antwort.

    Ja im Register der A GmbH & Co. KG ist auch eingetragen, dass der phG ausgeschieden ist . Tut mir leid, das hatte ich vergessen zu erwähnen.

    An § 738 BGB habe ich auch gedacht, war aber irritiert , da hier nur von Gesellschaftern die Rede ist. Hatte dies als "phG" interpretiert und nicht dass auch Kommanditisten hier drunter fallen. Dem ist aber so? Gibt es hier Quellen zu?

    Das Registerblatt der C GmbH & Co. KG existiert noch und es ist alles so wie in der Berichtigungsbewilligung angegeben.

  • siehe auch diesen Thread:

    Prinz
    14. September 2018 um 11:08

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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