Die Anträge auf Grundbuchberichtigung der Grundschuldgläubigerin aufgrund der Vereinigung zweier Landesbausparkassen gemäß des Staatsvertrags (LBSSüdStV) zwischen den drei betroffenen Bundesländern haben sicher viele Kollegen auf dem Tisch...
Reicht euch die Vorlage mit dem "Antrag auf Grundbuchberichtigung/Berichtigungsbewilligung" und der "Bestätigung über die Rechtsnachfolge" vom Innenministerium eines der betroffenen Bundesländer als Unrichtigkeitsnachweis aus?
Die Bekanntmachung im Staatsanzeiger meines Bundeslandes liegt mir leider (noch) nicht vor...