Berichtigung - Vereinigung Landesbausparkassen

  • Die Anträge auf Grundbuchberichtigung der Grundschuldgläubigerin aufgrund der Vereinigung zweier Landesbausparkassen gemäß des Staatsvertrags (LBSSüdStV) zwischen den drei betroffenen Bundesländern haben sicher viele Kollegen auf dem Tisch...

    Reicht euch die Vorlage mit dem "Antrag auf Grundbuchberichtigung/Berichtigungsbewilligung" und der "Bestätigung über die Rechtsnachfolge" vom Innenministerium eines der betroffenen Bundesländer als Unrichtigkeitsnachweis aus?

    Die Bekanntmachung im Staatsanzeiger meines Bundeslandes liegt mir leider (noch) nicht vor...

  • M.E. ist der Vorgang gebührenfrei, KV 14130 GNotKG passt nicht, wenn man sich die Kommentierung dazu ansieht. Vermutlich ist die LBS bloß nicht deshalb dagegen vorgegangen, weil sie die Gebühr sowieso ihrem Kunden weitergibt.

  • In § 11 S. 1 des Staatsvertrages vom 24.1.2023 ist vorgesehen, dass Gebühren nach dem GNotKG nicht erhoben werden.

    Und in § 11 S. 2 des Staatsvertrages sieht die entsprechende Anwendung des Art. 32 des Bayerischen Sparkassengesetzes vor, der ebenfalls eine Gebührenfreiheit für die Grundbucheintragungen vorsieht.

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