Im vereinfachten Verfahren wurde ein Festsetzungsbeschluss für die Unterhaltsvorschusskasse erlassen. Das Kind wird im Januar volljährig.
Jetzt beantragt das JA als Beistand, den Titel in analoger Anwendung von § 727 ZPO ab dem 01.12.2023 auf das Kind umzuschreiben (BGH, XII ZB 62/14). Der Übergang sei offenkundig. Für den Monat Dezember ist das aus meiner Sicht aber Sicht aber nicht der Fall, denn ich kann ja nicht wissen, ob Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.
Brauche ich einen Nachweis der Leistungseinstellung oder übersehe ich etwas?