Bericht über Mietausfälle wegen unbearbeiteter Fälle beim Nachlassgericht

  • Ich gebe dies hier mal (zunächst) ohne weiteren Kommentar zur Kenntnis:

    Mietausfälle wegen unbearbeiteter Fälle beim Nachlassgericht Bremen
    Seit August ist eine Wohnung in Walle versiegelt. Die Hausverwalterin kämpft gegen die langsamen Mühlen des Nachlassgerichts.
    www.butenunbinnen.de

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • und ich dachte in Berlin sei die Lage prekär...

    Warum die anderen Mieter jetzt ausziehen erschließt sich mir nicht. Genauso wenig erschließt sich mir der Zusammenhang mit dem Bearbeitungsstand beim Nachlassgericht. Was interessiert es mich als (lebendiger) Mieter, was das Nachlassgericht macht oder eben nicht macht? Aus dem Bericht ging jetzt auch nicht hervor, dass es aus der Wohnung der verstorbenen Person bestialisch stinken würde oder so. Dann könnte ich es durchaus verstehen.

    Tatsächlich war mir aber nicht bewusst (arbeite auch nicht im Nachlass), dass Vermieter wirklich so wenig bis gar keine Möglichkeiten haben, in die Wohnung zu kommen, wenn die Mietpartei auch in der Wohnung verstorben ist (deswegen ja auch das Siegel).

    Aber hätte dieVermieterin nicht auch als Berechtigte einen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers stellen können?

    Das soll jetzt nicht vom eigentlich Thema des offenkundigen Personalmangels ablenken... Aber irgendwo sind ja Vermieter auch in der Pflicht sich irgendwie zu kümmern und nicht immer nur zu sagen "Ich will jetzt die Schlüssel haben".

  • Sehr schwacher Bericht.

    Man erfährt nicht, was die Vermieterin bisher überhaupt getan hat. Hat sie eine bloße Anfrage nach Erben gestellt oder ggf. sogar Nachlasspflegschaft beantragt? Ist sie auf die Idee gekommen, sich rechtlich beraten zu lassen statt die Presse einzuschalten? Auch, ob ein Bearbeitungsstau überhaupt besteht, wird nicht ergründet. Im Titel ist einfach mal so die Rede von "unbearbeiteten Fällen", obwohl der Gerichtssprecher deutlich macht, dass der Fall definitiv bearbeitet wird und eben kein Bearbeitungsstau besteht. Dass die Vermieterin noch nicht an ihre Wohnung kommt, liegt offenbar nicht an "unbearbeiteten Fällen".

    Das Ausschlagungsverfahren läuft. Ich vermute einfach mal, dass die Vermieterin bisher höchstens angefragt hat, wer denn die Erben sind. Dass ihr das Gericht das im laufenden Ausschlagungsverfahren nicht beantworten kann, ist eben so. Das hat rein gar nichts mit langer Bearbeitungszeit durch die Gerichtspersonen zu tun.

    Problem ist offensichtlich, dass das Nachlassgericht kein Sicherungsbedürfnis sieht, um von Amts wegen Nachlasspflegschaft anzuordnen. Da kann man bei einer Mietwohnung sicher drüber streiten.

    Der richtige Weg für die Vermieterin wäre jedenfalls , sich rechtlich beraten zu lassen, von ihrem RA auf ihr Antragsrecht bzgl. Nachlasspflegschaft hingewiesen zu werden und das Entsprechende zu veranlassen. Wenn das Gericht dann über diesen Antrag Monatelang nicht entscheidet, weil man sich die vermeintliche Mehrarbeit sparen will, dann kann man sich aufregen. Stand jetzt liegt das Versäumnis meiner Meinung nach aber vermutlich bei der Vermieterin. Abschließend kann man das aufgrund des dünnen Berichts aber nicht beurteilen.

    Edit: Die Aussagen des Herrn von der Notarkammer finde ich übrigens extrem verwunderlich. Es wird erneut so dargestellt als hätte das betroffene Gericht extrem lange Bearbeitungszeiten, obwohl darüber kein Beweis vorgebracht wird. Vor allem wird suggeriert, dass die vermeintlich langen Bearbeitungszeiten mitunter daran liegen dürften, dass die Bearbeiter bei Gericht nicht verstehen würden, welche Bedeutung die Verfahren für die Beteiligten haben. Er sagt im Endeffekt also, das Gericht arbeite einfach langsam, weil ihm die Beteiligten egal seien. Das ist schon frech.

  • caba: nur zu deinem letzten Satz: Vielleicht sollte man der Notarkammer auch mal sagen das Justitia blind sein sollte und alle Anträge der Reihenfolge nach abarbeitet. Es kann doch nicht sein das immer die Anträge wo rumgejammert und gedrängelt wird bearbeitet werden und alle die die brav warten hintendran stehen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit bedeutet für viele Gerichte, dass man freiwillig nichts macht. Man zieht sich darauf zurück, dass die Beteiligten doch bitteschön Anträge stellen sollen.

    Inwiefern die Vermieterin das ausdrücklich getan hat, ist nicht bekannt. Dass sie aber wohl mehrfach entsprechende Eingaben als Vermieterin machte, schein klar zu sein.

    Im Wege der Auslegung kann man sicher auf eine konkludente Antragstellung nach § 1961 BGB kommen.

    Zur Auslegung von Prozess- und Verfahrenshandlungen - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

    Und wahrscheinlich war auch schon nach der ersten Ausschlagung klar, dass alle anderen Verwandten ebenso ausschlagen werden und es letztendlich doch zur Pflegschaft kommt.

    Wer eine Wohnung vermietet und manchmal im Erbfall des Mieters viele viele Monate keine Miete bekommt, keinen Ansprechpartner hat und immer nur vertröstet wird, der kann nur dann wohl auf Verständnis des Gerichts hoffen, wenn es dem/der Rechtspfleger/in selbst schon einmal so ging. Aber dazu muss man eben wohl auch mal an der anderen Seite des Schreibtisches gesessen haben…

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  • Edit: Die Aussagen des Herrn von der Notarkammer finde ich übrigens extrem verwunderlich. Es wird erneut so dargestellt als hätte das betroffene Gericht extrem lange Bearbeitungszeiten, obwohl darüber kein Beweis vorgebracht wird. Vor allem wird suggeriert, dass die vermeintlich langen Bearbeitungszeiten mitunter daran liegen dürften, dass die Bearbeiter bei Gericht nicht verstehen würden, welche Bedeutung die Verfahren für die Beteiligten haben. Er sagt im Endeffekt also, das Gericht arbeite einfach langsam, weil ihm die Beteiligten egal seien. Das ist schon frech.

    Ich finde die Aussagen sehr moderat. Er spricht davon, dass es manchmal zu Verzögerungen kommt. Er tut seinen Job, denn oftmals ist es für Außenstehende doch wirklich so, dass nix voran geht. Vielleicht aus berechtigten Gründen, aber für jemanden in der betreffenden Situation unschön.

    Im Übrigen wurde am Ende doch ein Nachlasspfleger bestellt.

    @ all:
    An der Tür ist ein Siegel der Polizei. Wird diese in Amtshilfe des Nachlassgerichts tätig oder kann das Nachlassgericht eigene Siegel anbringen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • oder kann das Nachlassgericht eigene Siegel anbringen.

    § 1960 Abs. 2 Satz 1 BGB!

    meist ist es auch Unkenntnis von den rechtlichen Möglichkeiten, habe gerade in der letzten Zeit zwei "Voranfragen" in dieser Hinsicht von Vermietern gehabt. Aber: solange die Miete (vom Nachlasskonto) gezahlt wird, ist eigentlich (fast) alles gut.. die Erben des Mieters erben den Mietvertrag ebenso wie alles andere. Wenn der Vermieter natürlich von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen will, benötigt er dazu einen Ansprechpartner.. den beitrag von radio Bremen finde ich ebenfalls sehr schwach... worüber regt man sich da auf? Arbeit des Gerichts? Mandgelndes Durchsetzungsvermögen der Hausverwalterin?

    meiner Meinung nach wird in sochen Fällen das "Sicherungsbedürfnis" seitens der Gerichte zu eng ausgelegt. Sicherungsbedürftig ist der Nachlass in den meisten Fällen, wenn (mehrere) Ausschlagungen (weswegen auch immer) vorliegen und dem Gericht das (wie auch immer kommunizierte) Ansinnen der Hausverwaltung vorliegt, müsste m.E. sofort Nachlasspflegschaft angeordnet und nicht erst auf eine Erbenermittlung mit immer neuen Auschlagungsfristen abgewartet werden...

  • @ all:
    An der Tür ist ein Siegel der Polizei. Wird diese in Amtshilfe des Nachlassgerichts tätig oder kann das Nachlassgericht eigene Siegel anbringen.

    Zu den Aufgaben von Polizei/Ordnungsamt gehört zumindest in meinem Bundesland (Niedersachsen) auch die Nachlasssicherung. Diese wird selbstständig durchgeführt, das Nachlassgericht erhält dann eine entsprechende Nachricht mit der Bitte, dorthin mitzuteilen, ob Erben bekannt sind, an die ggf. die Schlüssel bzw. weitere gesicherte Nachlassgegenstände herausgegeben werden können.

  • Ich mag keine Berichte, bei denen ein Einzelfall vorangestellt wird, aus dem allgemeine Ableitungen folgen. Diese Fälle "stinken" meist irgendwie, egal in welchem Bereich. Hier reden wir von einer Zeitdauer von 4 Monaten ab dem Erbfall. In dieser Zeit sollen schon weitere Mieter ausgezogen sein, weil alles so schlimm sei, also weil unten die Tür versiegelt ist. Das halte ich für ein Märchen.

    Richtig ist, dass manche Nachlassgerichte zu lange benötigen, um einen Nachlasspfleger zu bestellen. Aber der dargestellte Einzelfall ist wieder einmal gekünstelt. Soll das Siegel wirklich angebracht worden sein, ohne dass jemand in den Kühlschrank geschaut hat? Einen Rundblick in der Wohnung würde ich schon erwarten. Und wenn derjenige dann nicht selbst tätig werden will, dann sollte er auch das Nachlassgericht hinweisen, welche Stecker noch drin stecken und was gerade verschimmelt. Alles andere würde mir auch missfallen.

  • Die Realität lieber Papenmeier ist leider noch viel viel schlimmer.

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