Hellooo,
Kläger trägt 30% und Beklagter trägt 70% der Kosten. Im KFA macht der KL eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12€ geltend. Beklagter beanstandet diese und schreibt „die Aktenversendungspauschale war schon Gegenstand der Klage und kann nicht nochmal Gegenstand des KFV sein. Im KfA hat der KLÄGER eine GG angerechnet auf die VG. In der Klage hat er wirklich bei den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskostenn die Aktenversendungspauschale angesetzt. Die Einwendungen wurden dem Kläger zur Stellungnahme rausgeschickt, aber vom Kläger kam nichts.
Würdet ihr die Kosten der Aktenversendungspauschale im KFB kürzen? oder antragsgemäß festsetzen. Finde in der Literatur dazu kaum was