Hallo zusammen,
ich bearbeite Zivilsachen neu und leider kann mir kein Kollege direkt weiterhelfen.
Während des Verfahrens hat der verlustige Kläger seinem RA das Mandat entzogen. Er beantragt nun unter Einreichung einer RA-Rechnung diese Kosten festzusetzen sowie die anteiligen Gerichtskosten und pauschal 100 € für eigene Ausgaben.
Die 100€ pauschalen Ausgaben hat er nicht nachgewiesen, sodass ich dahingehend auf jeden Fall zurückweisen werde.
Allerdings bin ich mit der Kostenrechnung nicht sicher. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Rechnung beglichen wurde. Gegenstand der Rechnung sind Verfahrens-, Terminsgebühr und Auslagenpauschale und die Kosten für das Mahnverfahren. Die Gegenpartei beantragt Antragsabweisung.
Ich würde mich über einen hilfreichen Rat freuen!