Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir bereitet folgender Fall Bauchschmerzen:
Die befreite Vorerbin verkauft ein Grundstück aus dem Nachlass. Die Erbfolge ist nicht im Grundbuch eingetragen (ebenfalls daher kein Nacherbenvermerk). Der Erbnachweis ergibt sich aus dem eingereichten Nachlasszeugnis. Der Kaufpreis soll laut Kaufvertrag in Erfüllung eines Vorausvermächtnisses für sie (= sehr hoher Geldbetrag) in ihr (nicht mit der Nacherbfolge belastetes) Vermögen fließen, da der Nachlass ansonsten nicht über genügend Geldmittel verfügt. Dem Nachlass kommt also kein entsprechender Gegenwert zugute.
Meine Fragen:
1. Da das Vermächtnis sich aus dem NLZ nicht ergibt, kann ich das Testament mit dem Vermächtnis als Nachweis anfordern?
2. Wenn der Nachweis für das Vermächtnis erfolgt, könnte der notwendige Verkauf des Grundstücks zur Erfüllung des Vorausvermächtnisses als entgeltlich angesehen werden? Wenn ich die Entgeltlichkeit feststelle, werden die Nacherben nicht beteiligt. Dabei hab ich kein gutes Gefühl. Das GBA kann auch nicht prüfen, dass wirklich keine anderen Geldmittel vorhanden sind.
Vielen Dank für eure Hilfe!