Fiskuserbrecht - Rpfleger 2024, 11

  • Bei etwas Nachdenken…ist der Post nicht nachzuvollziehen.

    Diese Aussage hat hier tatsächlich nichts zu suchen. Einschätzungen dazu, ob nachgedacht wurde oder nicht, kannst du mir zukünftig per PN zukommen lassen, aber nicht offen im Forum.

  • ICH habe nachgedacht und kann den Post deswegen nicht nachvollziehen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Im Anschluss an die unter #58 eingestellte Statistik für Januar 2024 und an die unter #96 eingestellte Statistik für den Zeitraum Januar bis Februar 2024:

    Öffentliche Aufforderungen der Nachlassgerichte Niedersachsens zur Feststellung des Fiskuserbrechts

    Statistik für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.03.2024

    Im Zeitraum von Januar bis März 2024 kam es zu 137 öffentlichen Aufforderungen:

    36 im Januar 2024

    51 im Februar 2024

    50 im März 2024

    Im Hinblick auf die jeweiligen Nachlasswerte verteilten sich diese 137 öffentlichen Aufforderungen wie folgt:

    41 Ausschlagungs- und Überschuldungsfälle (29,93 %)

    42 Fälle mit fehlenden Angaben zum Nachlasswert (30,66 %)

    54 Fälle mit Angaben zum Nachlasswert (39,42 %)

    Die letztgenannten 54 Fälle mit Angaben zum Nachlasswert verteilten sich wie folgt:

    27 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 150 € bis 5.000 € (50,00 %)

    14 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 5.000 € bis 10.000 € (25,93 %)

    03 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 10.000 € bis 20.000 € (5,56 %)

    01 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 20.000 € bis 30.000 € (1,85 %)

    02 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 30.000 € bis 40.000 € (3,70 %)

    03 Fälle mit einem Aktivnachlasswert von 40.000 € bis 50.000 € (5,56 %)

    02 Fälle mit höheren Aktivnachlasswerten (3,70 %)

    02 Fälle mit lediglich ungefähren oder gegenständlichen Angaben zum Nachlasswert (3,70 %)

    Die 52 Fälle mit bezifferten (und nicht lediglich ungefähren oder gegenständlichen) Angaben zum Nachlasswert repräsentierten einen Gesamtaktivnachlasswert von 566.368,92 €. Auf das Gesamtjahr 2024 hochgerechnet ergibt dies einen Gesamtaktivnachlasswert von 2.265.475,68 €.

    Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2022 (die Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor) wurden aus niedersächsischen Fiskuserbschaften Gesamteinnahmen in Höhe von 21,52 Mio. € erzielt, was für einen Zeitraum von drei Monaten einem Anteil von 5.380.000 € entspricht (1/4 von 21,52 Mio. €). Die sich zu dem Gesamtbetrag der Nachlasswerte im Zeitraum Januar bis März 2024 ergebende Diskrepanz ist derart erheblich (2.265.475,68 € entsprechen lediglich 42,11 % der Nachlasswerte im Zeitraum 01-03/2022), dass selbst unter Berücksichtigung der Annahme, dass die Fiskuserbschaften im Jahr 2024 weniger werthaltig als im Vergleichszeitraum des Jahres 2022 ausgefallen sind, wohl weiterhin davon ausgegangen werden muss, dass die meisten (nicht offenbarten) Nachlasswerte den öffentlichen Aufforderungen ohne Angaben zum Nachlasswert oder dem Anteil von bislang durchgängig 80 % der Fälle zuzuordnen sind, bei welchen von vorneherein keine öffentliche Aufforderung erfolgt. Die genannte Diskrepanz ist umso bemerkenswerter, als im Zeitraum 01-03/2024 wesentlich mehr öffentliche Aufforderungen erfolgten (137) als im Vergleichszeitraum 01-03/2022 (81), was einem Zuwachs von 69,14 % entspricht.

    Die Zahlen über die Fiskuserbschaften des Jahres 2023 (sowie die Einnahmen und den Überschuss hieraus) liegen noch nicht vor. Der entsprechende Jahresbericht, der für die Zahlen des Jahres 2022 im März 2023 erschien, dürfte im April 2024 zu erwarten sein (nach heutigem Internetabruf liegt er bis dato noch nicht vor). Sobald der Jahresbericht 2023 erschienen ist, werde ich hier darüber berichten.

    Die im Zeitraum Januar bis März 2024 erschienenen 137 öffentlichen Aufforderungen verteilten sich auf folgende 45 niedersächsische Nachlassgerichte, wobei die erste Zahl die Anzahl der öffentlichen Aufforderungen, die in Klammern gesetzte zweite Zahl die Gesamtzahl der öffentlichen Aufforderungen und die dritte Zahl die Anzahl der NachlG bezeichnet:

    11 = (11) 1: Cuxhaven

    11 = (11) 1: Celle

    10 = (10) 1: Stade

    06 = (18) 3: Peine, Stadthagen, Wennigsten/Deister

    05 = (15) 3: Geestland, Hannover, Uelzen

    04 = (20) 5: Bremervörde, Gifhorn, Goslar, Otterndorf, Tostedt

    03 = (18) 6: Brake, Göttingen, Nienburg/Wester, Rotenburg/Wümme, Winsen/Luhe, Wolfenbüttel

    02 = (18) 09 Nachlassgerichte mit zwei öffentlichen Aufforderungen (Auflistung vgl. nachfolgend)

    01 = (16) 16 Nachlassgerichte mit einer einzigen öffentlichen Aufforderung (Auflistung siehe nachfolgend)

    09 NachlG mit zwei öffentlichen Aufforderungen: Alfeld/Leine, Aurich, Buxtehude, Cloppenburg, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Wolfsburg.

    16 NachlG mit einer einzigen öffentlichen Aufforderung: Braunschweig, Bückeburg, Diepholz, Helmstedt, Holzminden, Leer/Ostfriesland, Lehrte, Meppen, Nordenham, Osterholz-Scharmbeck, Papenburg, Salzgitter, Springe, Stolzenau, Verden/Aller, Wildeshausen.

    Von den übrigen 35 (von insgesamt 80) niedersächsischen Nachlassgerichten gab es somit keine öffentlichen Aufforderungen.

    Zur Einzelstatistik im Hinblick auf alle 137 öffentlichen Aufforderungen verweise ich auf die beigefügte PDF-Datei.

    Zwischenfazit:

    Die Anzahl von 137 öffentlichen Aufforderungen für den Zeitraum Januar bis März 2024 entspricht einer auf das Gesamtjahr 2024 hochgerechneten Anzahl von 548 öffentlichen Aufforderungen. Im Vergleich zu den 425 öffentlichen Aufforderungen des Gesamtjahres 2023 deutet sich also eine nicht unerheblich höhere Anzahl öffentlicher Aufforderungen an. Den im aktuellen Zeitraum (Januar bis März 2024) ergangenen 137 (36/51/50) öffentlichen Aufforderungen stehen für den gleichen Zeitraum des Jahres 2023 lediglich 90 (23/26/41) öffentliche Aufforderungen gegenüber. Dies entspricht im besagten Dreimonatszeitraum einer Zunahme der öffentlichen Aufforderungen um 52,22 %.

    Bezüglich der Urheberschaft der öffentlichen Aufforderungen verhält es sich weiterhin so, dass überwiegend diejenigen Nachlassgerichte „an der Spitze“ liegen, bei welchen schon in den Jahren 2022 und 2023 die meisten öffentlichen Aufforderungen zu verzeichnen waren (aktuell: Cuxhaven, Celle, Stade). Demgegenüber liegen nunmehr aber auch (wenige) öffentliche Aufforderungen von Nachlassgerichten vor, die in den beiden Jahren 2022 und 2023 überhaupt keine öffentlichen Aufforderungen erlassen hatten (Cloppenburg 2, Hildesheim 2, Stolzenau 1, Wildeshausen 1). Ähnliches gilt etwa für das NachlG Uelzen, von welchem bereits 5 öffentliche Aufforderungen vorliegen und damit mehr als im Gesamtjahr 2023 (3). Da bislang nur ein Zeitraum von drei Monaten von der vorliegenden Statistik erfasst wird, bleibt abzuwarten, ob sich insoweit bei einzelnen Nachlassgerichten eine Veränderung in der Veröffentlichungspraxis andeuten könnte.

    Die Anzahl von öffentlichen Aufforderungen ohne Angaben zum Nachlasswert ist weiterhin unverhältnismäßig hoch (42 von 137 = 30,66 %) und Angaben zu den Verwandtschaftsverhältnissen des jeweiligen Erblassers sind in den öffentlichen Aufforderungen weiterhin regelmäßig nicht enthalten (anders lediglich in den öffentlichen Aufforderungen des NachlG Peine vom 05.02.2024, des NachlG Osnabrück vom 19.02.2024, des NachlG Hildesheim vom 26.02.2024 und des NachlG Springe vom 04.03.2024, in welchen die vorverstorbenen Erblassereltern oder anderweitige Verwandtschaftsverhältnisse angegeben sind).

  • Bei den 11 öffentlichen Aufforderungen mit bezifferten Nachlasswerten von mehr als 10.000 € verhält es sich mit den nachlassgerichtlichen Bearbeitungszeiten bis zur öffentlichen Aufforderung wie folgt:

    008: AG Hannover, NLW 12.535,72 €, Erbfall am 15.09.2023, öffentliche Aufforderung am 09.01.2024

    020: AG Gifhorn, NLW 14.960,00 €, Erbfall am 04.05.2021, öffentliche Aufforderung am 19.01.2024

    027: AG Hannover, NLW 28.000,00 €, Erbfall am 08.09.1990, öffentliche Aufforderung veranlasst am 19.01.2024

    028: AG Hannover, NLW 40.000,00 €, Erbfall am 05.07.2001, öffentliche Aufforderung veranlasst am 19.01.2024

    034: AG Verden/Aller, NLW 79.666,70 €, Erbfall am 16.12.2022, öffentliche Aufforderung am 26.01.2024

    037: AG Uelzen, NLW 35.949,02 €, Erbfall am 21.08.1989, öffentliche Aufforderung veranlasst am 11.01.2024

    052: AG Göttingen, NLW 48.000,00 €, Erbfall am 27.02./02.03.2023, öffentliche Aufforderung veranlasst am 23.01.2024

    094: AG Celle, NLW 42.000 €, Erbfall am 30.04.2020, öffentliche Aufforderung veranlasst am 04.02.2024

    096: AG Goslar, NLW 47.936 €, Erbfall am 17.08.2023, öffentliche Aufforderung am 07.03.2024

    105: AG Goslar, NLW 51.096 €, Erbfall am 19.12.2023, öffentliche Aufforderung am 14.03.2024

    135: AG Hildesheim, NLW 12.000 €, Erbfall am 24.09.2023, öffentliche Aufforderung veranlasst am 15.03.2024

    Sofern das Datum der Veranlassung aus der öffentlichen Aufforderung hervorgeht, wurde der Zeitpunkt dieser Veranlassung und nicht der Tag der Veröffentlichung genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die realen Bearbeitungszeiten nach Arbeitstagen entsprechend den in meinem Aufsatz enthaltenen Ausführungen regelmäßig kürzer gewesen sein müssen (Anlegung der Nachlassakte nicht bereits am Tag des Erbfalls, Herausrechnung von Wochenenden und Feiertagen, Urlaubs- und Vertretungsvakanzen, keine tägliche Sachbearbeitung durch den Rechtspfleger).

    Bei 5 Fällen erscheinen die nachlassgerichtlichen Bearbeitungszeiten unkritisch (020, 027, 028, 037, 094). Im Fall 008 (Hannover) waren es knapp vier Monate, im Fall 034 (Verden/Aller) mehr als ein Jahr, im Fall 052 (Göttingen) zehn Monate, im Fall 096 (Goslar) sechseinhalb Monate, im Fall 105 (Goslar) knapp drei Monate und im Fall 135 (Hildesheim) knapp sechs Monate.

    Hinweise:

    Im Statistikzeitraum wurden insgesamt 138 öffentliche Aufforderungen seitens niedersächsischer Nachlassgerichte veranlasst. Die öffentliche Aufforderung des NachlG Peine vom 11.01.2024 betraf jedoch nicht die Feststellung des Fiskuserbrechts, sondern den Ausschluss von Beteiligten im Erbscheinsverfahren, sodass in die Statistik nur 137 öffentliche Aufforderungen Eingang gefunden haben.

    In der öffentlichen Aufforderung des NachlG Tostedt vom 06.02.2024 ist die Norm des § 2358 Abs. 2 BGB als Rechtsgrund angegeben, obwohl diese im BGB nicht mehr existente Norm bereits mit Wirkung vom 17.08.2015 in das FamFG ausgelagert wurde (§ 352d FamFG) und sie zudem nur im Erbscheinsverfahren und nicht im Fiskuserbrechtsfeststellungsverfahren einschlägig ist (für Letzteres gilt § 1965 BGB). Im Jahr 2023 ist dem NachlG Tostedt das betreffende Versehen sogar bei 14 öffentlichen Aufforderungen unterlaufen (am 16.01.2023, 15.02.2023, 13.03.2023, 17.03.2023, 31.03.2023, 03.04.2023, 20.04.2023, 2x am 27.04.2023, 2x am 15.05.2023, 05.06.2023, 12.06.2023 und am 07.12.2023), während dies bei den im Jahr 2023 ergangenen übrigen 20 (von insgesamt 34) öffentlichen Aufforderungen des NachlG Tostedt nicht der Fall war.

    Die vorliegende Statistik bis einschließlich 31.03.2024 konnte bereits jetzt eingestellt werden, weil feiertags- und wochenendenbedingt in der Zeit vom 29.03.2024 bis 31.03.2024 keine öffentlichen Aufforderungen im Bundesanzeiger erfolgen.

  • Nach dem nunmehr veröffentlichten Jahresbericht 2023 (S. 28) des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen war im Jahr 2023 ein Anstieg der Fiskuserbschaften von 1594 Erbschaften (2022) auf 1700 Erbschaften zu verzeichnen. Dagegen sanken die Einnahmen von 21,5 Mio. € (2022) auf 13,8 Mio. € und der Überschuss aus der Abwicklung von Erbschaften von 11,4 Mio. € (2022) auf 6,8 Mio. €.

    Den 1700 Erbschaften des Jahres 2023 stehen 425 öffentliche Aufforderungen des Jahres 2023 gegenüber. Es erfolgten somit nur in 25 % der Fälle öffentliche Aufforderungen, während das Fiskuserbrecht in 75 % der Fälle ohne öffentliche Aufforderung festgestellt wurde. Damit ist die "Quote" (25 %) zwar etwas höher als in den Vorjahren (2021: 22,20 %; 2022: 21,39 %), aber insgesamt ist sie weiterhin völlig unbefriedigend.

  • Scheint, als würde das nun Früchte tragen. Langsam, aber immerhin.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich weiß nicht so recht.

    Es handelt sich um die Zahlen des Jahres 2023. An meinem im Januar 2024 erschienenen Aufsatz kann es also nicht liegen.

    Die Zahl der öffentlichen Aufforderungen des Jahres 2024 ist allerdings um einiges höher. Bis zum gestrigen 23.04.2024 waren es im laufenden Jahr 179 öffentliche Aufforderungen im Verhältnis zu 113 öffentlichen Aufforderungen im gleichen Vorjahreszeitraum.

    Näheres dann bei der nächsten Monatsübersicht für April 2024.

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