Hallo zusammen!
In meiner Nachlassangelegenheit möchte eine Nachlasspflegerin, dass ich die Frist zur Geltendmachung Ihres Vergütungsanspruchs nach § 2 II VBVG bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Aufhebung der NLP "pauschal" verlängere.
Sie begründet dies damit, dass erst nach Beendigung der NLP die Aufgebotsverfahren für noch fehlende Grundschuldbriefe durchgeführt werden können, da aktuell keine aktiven Mittel im Nachlass zur Verfügung stehen.
Erst danach könne die Werthaltigkeit des Nachlasses bestimmt werden.
Eine einfache Verlängerung der Frist von z.B. 6 Monate halte ich für unproblematisch, aber bin mir unsicher bezüglich einer "pauschalen" Fristverlängerung automatisch ab Beendigung der NLP.
In Kommentaren habe ich leider noch nichts dazu gefunden.
Danke schon im Voraus für Ihre Hilfe!