Gnadengesuch abgeleht ? HB oder erneute Ladung ?

  • Ein Patient hatte 4 Monate aufschub bekommen , und hat dann beim erneuten Strafantrit ein Gnadengesuch gestellt .

    Es wurde abgewartet wie entschieden wird , gnadengesuch wurde abgeleht nach 2 Monaten ..

    Soll ich direkt HB erlassen oder ihn erneut laden ?

  • Kommt darauf an.

    Wie freundlich du bist und wie sich der Verurteilte bisher verhalten hat.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde ihn unter Hinweis auf das abgelehnte Gnadengesuch auffordern, der bereits erhaltenen Ladung unverzüglich Folge zu leisten.

    Macht er dies nicht, wird Haftbefehl erlassen.

    Eine erneute Ladung dürfte nicht erforderlich sein.

  • Ein Patient hatte 4 Monate aufschub bekommen , und hat dann beim erneuten Strafantrit ein Gnadengesuch gestellt .

    Es wurde abgewartet wie entschieden wird , gnadengesuch wurde abgeleht nach 2 Monaten ..

    Soll ich direkt HB erlassen oder ihn erneut laden ?

    wars der hier?


    Haftbefehl oder neuer Stellungstermin ?
    Es geht um den sog. Selbststellerbonus und die Praxis der Strafvollstreckungsbehörden nach abgelehntem Gnadengesuch.
    www.frag-einen-anwalt.de
  • Ich würde ihn unter Hinweis auf das abgelehnte Gnadengesuch auffordern, der bereits erhaltenen Ladung unverzüglich Folge zu leisten.

    Macht er dies nicht, wird Haftbefehl erlassen.

    Eine erneute Ladung dürfte nicht erforderlich sein.

    genau so mache ich das auch

    kurzes Schreiben :

    "...das von Ihnen gestellte Gnadengesuch wurde am .... abgelehnt. Sie werden aufgefordert die Strafe unverzüglich gemäß der am ... ergangenen Ladung (Ihnen zugestellt am ....) in der benannten JVA anzutreten.

    Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, wird HB erlassen."


  • danke

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