In meinem vorliegenden Fall habe ich ein Problem. Hier hat der Erblasser seine Ehefrau in einer beglaubigten Vorsorgevollmacht die ebenfalls über den Tod hinaus geht bevollmächtigt. Die Erben 2.1-2.5 wurden jedoch bereits in das Grundbuch eingetragen. Die Ehefrau des Erblassers (Miterbin) will nun über den Notar einen Antrag bzgl. Aufgebot diverser Grundschuldbriefe einreichen. Die Löschungsbewilligung wurde bzgl. des Rechts durch die Gläubigerin erteilt und der Brief wohl damals an den Erblasser (ehemaliger Grundstückseigentümer) ausgehändigt.
Kann die Ehefrau in diesem Fall alleine ohne die Mitwirkung der anderen Erben den Antrag bzgl. des Aufgebotsverfahrens stellen? Antragsberechtigt sind ja der Gläubiger oder der Grundstückseigentümer. Kann aufgrund der transmortalen Bevollmächtigung die Ehefrau als Miterbin nun alleine dieses Aufgebotsverfahren beantragen ohne Mitwirkung der Erben?
Reicht ihre alleinige e.V. dann aus?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.