Hallo,
ich habe Probleme bei der Bestimmung der Fälligkeit einer alten Grundschuld. In der Grundschuldbestellungsurkunde steht folgendes:
"Grundschuld in Höhe von X DM nebst 15 % in vierteljährlichen Teilen ab heute zahlbaren Jahreszinsen".
Kann ich aus "vierteljährlichen Teilen" interpretieren, dass die Fälligkeiten jeweils am 31.03 für den Zeitraum 01.01. - 31.03. , am 30.06. für den Zeitraum 01.04. - 30.06., 30.09. für den Zeitraum 01.07. - 30.09. und 31.12. für den Zeitraum 01.10. - 31.12. eintreten? Oder fehlt es mir an einer Fälligkeitsbestimmung und ich muss nach § 13 III ZVG vorgehen?
Vielen Dank!