Beim Familiengericht ist ein Scheidungsverfahren rechtshängig.
Die in Polen lebende Antragsgegnerin weigert sich die in deutscher Sprache verfassten Vordrucke zum Versorgungsausgleich (in NRW V10) auszufüllen, da sie kein Deutsch versteht.
Gibt es die amtlichen Vordrucke auch in anderen Sprachen?
Unserem Familienrichter ist hierzu nichts bekannt, ich bearbeite glücklicherweise keine Familiensachen, er hat mich als Rechtspflegerin für Auslandssachen um Hilfe gebeten.