Ausländischer Gastarbeiter Nachlassgegenstände bei Gericht

  • Im Juni 2023 ist ein polnischer Gastarbeiter im Gerichtsbezirk verstorben. Dieser hatte jedoch nie einen Wohnsitz hier, die letzte bekannte Anschrift liegt in Polen. Das Nachlassgericht verwahrt nun noch den Geldbeutel und einen Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln zur Wohnung in Polen.

    Meine Vorgängerin hat bereits versucht das Bezirksgericht an der letzten Wohnanschrift in Polen anzuschreiben, außerdem hat diese eine EMail an das polnische Konsulat geschrieben, mit der Bitte zwischen uns und dem zuständigen Gericht in Polen zu vermitteln. Nachdem beides unbeantwortet blieb habe ich das Konsulat telefonisch kontaktiert, dort wurde mir eine andere Mailadresse mitgeteilt, an die ich mein Anliegen richten sollte. Auch darauf erhielt ich bis heute keine Antwort.


    Hat jemand noch eine Idee oder Erfahrungen was ich in diesem Fall noch tun kann? Die Gegenstände können ja nicht dauerhaft hier liegen bleiben..


    Vielen Dank im Voraus!

  • Allgemeiner Hinweis zu Nachlassgegenständen:

    Zumindest in einigen Bundesländern nehmen die Ordnungsämter Nachlassgegenstände im Rahmen der Nachlasssicherung entgegen und erfragen dann beim Nachlassgericht, ob dort Erben bekannt sind. Die Nachlassgerichte selbst verwahren meist keine Gegenstände. Insbesondere Wohnungsschlüssel und Geldbeutel sind die absoluten Klassiker, die regelmäßig von der Polizei beim Ordnungsamt abgeliefert werden.

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