Hallo,
ich habe eine blöde Hinterlegungsakte und Hinterlegung erst neu übernommen, daher bin ich etwas ratlos.
In der Akte wurde ein Betrag in Höhe von 490,05€ hinterlegt am 01.06.2007.
Am 06.07.2017 hat die vorherige Bearbeiterin den Betrag ausgebucht, da in § 12 VV ThürHintG steht, dass bei kleiner als 500€ der Betrag nach 10 Jahren auszubuchen ist.
Am 11.09.2018 hat ein Erbeserbe einen Antrag auf Herausgabe gestellt. Der damalige Bearbeiter teilte ihm mit, dass eine Auszahlung erfolgen kann, wenn alle Anträge aller Erbeserben gleichlautend vorliegen.
Seitdem geht die Akte hin und her. Der Herr verlangt, dass das Gericht alle Erbeserben anschreibt, um den Antrag beizubringen (es sind insgesamt 43 Erbeserben). Nun möchte er, dass ich anhand seiner Liste, wer welchen Anteil bekommt Vordrucke an die Erbeserben herausschicke und die Liste mit den Anteilen, damit alle Erben erklären, wer welchen Betrag nach Liste bekommt und an jeden einzelnen ausgezahlt werden kann.
Mein Problem ist nur, dass der Betrag ja schon vereinnahmt wurde. Kann ich den überhaupt noch auszahlen?
Kennt sich jemand mit der Problematik aus? Kann man vereinnahmte Beträge zurück holen?
Vielen Dank vorab