Nachlasspflegerin legt ihr Amt nieder, da sie der (m.E. irrigen) Auffassung ist, dass alles geregelt sei.
Hat jemand eine schmissige Entscheidung, dass nur das Nachlassgericht darüber zu befinden hat?
Bei Bestellung einer*s neuer*n Nachlasspfleger*in -zu Lasten der Staatskasse- würden vermeidbare weitere Kosten entstehen.