Nachlasspflegerin legt OHNE NOT Amt nieder

  • Nachlasspflegerin legt ihr Amt nieder, da sie der (m.E. irrigen) Auffassung ist, dass alles geregelt sei.

    Hat jemand eine schmissige Entscheidung, dass nur das Nachlassgericht darüber zu befinden hat?

    Bei Bestellung einer*s neuer*n Nachlasspfleger*in -zu Lasten der Staatskasse- würden vermeidbare weitere Kosten entstehen.

  • Nachlasspflegerin legt ihr Amt nieder, da sie der (m.E. irrigen) Auffassung ist, dass alles geregelt sei.

    S. hierzu die Kommentierungen zur Zwangsverwaltung. Dieser kann auch nicht nach Lust und Laune Feierabend machen. Habe allerdings schon Verfahren übernommen, aber da war der Kollege aus persönlichen Gründen (erkrankt) nicht mehr ganz intakt.

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Allerdings muss man sich natürlich schon überlegen, ob man wirklich eine „unwillige“ Pflegerin im Amt lassen oder nicht lieber einen anderen NLP bestellen will. Das halte ich für angebracht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Allerdings muss man sich natürlich schon überlegen, ob man wirklich eine „unwillige“ Pflegerin im Amt lassen oder nicht lieber einen anderen NLP bestellen will. Das halte ich für angebracht.

    Dramatisch viel ist nicht mehr zu tun.

    Eine Neubestellung würde die Staatskasse unnötig mehr belasten.

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