Moin,
hatte ich noch nicht:
Syrische Familie schlägt hier das Erbe nach ihrem Sohn aus.
Erwähnt erst später, dass er auch syrischer Staatsangehöriger war- was nun?
Bekommen Sie das Original der Erbausschlagung mit dem Hinweis, das diese ggf. unwirksam ist bzw Sie sich an die syrischen Behörden wenden müssen?
Oder wie gehe ich jetzt damit um?
Ich brauche da mal Hilfe, gern auch per PN
Danke und schönes WE