Hallo zusammen,
beim Antrag auf Neuaufteilung werden die derzeit noch eingetragenen Grundstückseigentümer (bereits beide verstorben) durch ihre transmortal bevollmächtigten Söhne vertreten.
Durch die Neuaufteilung entsteht ein neues Sondereigentumsgrundbuch in welches ich als Eigentümer die bereits Verstorbenen Grundstückseigentümer "neu" eintragen bzw. vortragen soll. Damit tue ich mich jedoch schwer, da zu mir gesagt wurde, man trägt bei Kenntnis des Versterbens keine Toten im Grundbuch ein bzw. neu vor.
Eine Erbenberichtigung soll ausdrücklich nicht erfolgen, da derzeit auch kein Erbschein vorliegt und dieser ggfls. auch erst beantragt werden müsste.
Mir ist bewusst, dass eine Eintragung nicht materiell unwirksam oder inhaltlich unzulässig wäre (s. Demharter 30. Auflage §19 Rnd. 99; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 6. Auflage, Rn 3347), habe jedoch trotzdem ein ungutes Gefühl bei der Sache.
Dem Notar ist dies bekannt und regt für die Eintragung an als Eigentümer „die nicht bekannten Erben von x und y“ einzutragen.
Die Eintragung der unbekannten Berechtigten würde jedoch voraussetzen, dass die Person des Berechtigten nicht festzustellen ist und die GB-Eintragung notwendig ist (Demharter 30. Auflage §44 Rnd. 51, Ziff. 14e ).
Wie ist eure Meinung? Würdet ihr eintragen oder nicht und wenn ja wie?