Guten Morgen,
leider habe ich in der SuFu nichts passendes gefunden. Wenn das Thema schon einmal diskutiert worden ist, bitte nur kurz mitteilen und ggf. verlinken
Nun zu meinem Problem, wo ich mit meiner Kostenbeamtin ein wenig im Clinch liege
Es existiert folgende Kostenentscheidung: Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Antragstellern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Antragsgegnerin wurde VKH unter Anwaltsbeiordnung bewilligt. VKH-Vergütung entsprechend festgesetzt.
Meine Kostenbeamtin ist nun der Meinung, dass ein Übergangsanspruch auf die Landeskasse hinsichtlich der VKH-Vergütung entstanden ist. Ich bin der Meinung nein. Auch wenn die VKH-Vergütung aus der Landeskasse gezahlt wurde handelt es sich m.E. nicht originär um Gerichtskosten, sondern weiterhin um außergerichtliche Kosten, die ja nicht erstattet werden. Daher auch kein Übergangsanspruch auf die Landekasse.
Im Übrigen habe ich der Antragsgegnerin, mangels Mitwirkung, die VKH aufgehoben. Ob es von da nun Geld gibt weiß ich nicht.
Wie ist Eure Meinung zu der Frage: Übergangsanspruch ja oder nein. Für stichhaltige Argumente betreffend ja oder nein bin ich dankbar