Guten Tag,
Hier mal mein chronologischer Ablauf:
Tod der Erblasserin im Juli 2023
Erbausschlagung des Sohnes im August 2023 durch seinen Betreuer nebst Antrag auf Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Information über Erbausschlagung des Sohnes an all seine Kinder noch im August 2023
Tod des Sohnes 15.09.2023 die Betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Wirksamkeit seiner Erbausschlagung war bis dahin nicht erteilt. Sohn hat 4 volljährige Kinder.
Erbausschlagung eines Kindes des Sohnes also eines Enkelkinds der Erblasserin nach der Erblasserin am 14.09.2023 (also 1 Tag vor dem Tod).
weiter Erbausschlagungen der Kinder des Sohnes nach dessen Tod am 16.09. und 21.09.2023
Durch die fehlende Genehmigung war den Kindern des Sohnes die Erbschaft ja noch gar nicht angefallen. Dennoch habe ich die Kinder des Sohnes schon benachrichtigt und diese haben alle -bis auf eine Tochter- ausgeschlagen.
Nun die große Preisfrage, was ist noch zu veranlassen? Der Nachlass ist stark verschuldet, dass die betreuungsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden würde, daran hatte ich keinen Zweifel, darum hatte ich bereits etwas voreilig die Kinder des Sohnes benachrichtigt.
Dankeschön fürs Antworten.
D.