Hinterlegung wegen Abtretung (dringend)

  • Hallo,

    ein Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Hinterlegung des pfändbaren Anteils der Gehaltsforderung einer seiner Angestellten (ohne diesen zu beziffern).

    Diese hat angeblich ihren Anspruch an ihren Arbeitgeber an x abgetreten.

    X fordert nun den Arbeitgeber auf, aufgrund der Abtretung den pfändbaren Anteil der Gehaltsforderung seiner Angestellten an ihn auszuzahlen.

    Die Abtretungserklärung hat x dem Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht vorgelegt.

    Die Angestellte hat ihren Arbeitgeber ihrerseits aufgefordert, ihr den vollen Nettobetrag ihres Gehaltes auszuzahlen.

    Der Arbeitgeber weiß nicht, wem er den pfändbaren Anteil des Gehaltes seiner Angestellten auszahlen muss.

    Besteht ein Hinterlegungsgrund? Muss dieser noch durch Urkunden belegt werden? Was wäre nötig zu einer späteren Auszahlung eines hinterlegten Betrages?

  • Meiner Meinung nach ist eine Hinterlegung nach § 372 BGB möglich. Hinterlegungsgrund: Gläubigerungewissheit.

    In einer Kommentierung heißt es: Die tatsächlichen Angaben des Hinterlegers zum Hinterlegungsgrund müssen schlüssig sein. Dies erfordert Tatsachenbehauptungen des Hinterlegers, die den Rückschluss auf die Voraussetzungen eines gesetzlichen oder vereinbarten Hinterlegungsrechts zulassen. Der Hinterleger muss die von ihm vorgetragenen Tatsachen nicht nachweisen; die Hinterlegungsstelle ist zu amtswegigen Ermittlungen weder berechtigt noch verpflichtet. (beck-online.GROSSKOMMENTAR, GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg: Looschelders, Stand: 01.04.2022) Demnach sind keine weiteren Nachweise erforderlich.

    Zur Auszahlung benötigt man dann übereinstimmende Erklärungen der Empfangsberechtigten. Also von X und der Angestellten.

    Es wäre noch darauf zu achten, dass der Arbeitgeber im Hinterlegungsantrag auf das Recht zur Rücknahme verzichtet.


    Evtl. vorher nochmal prüfen, ob Lohnabtretungen einer besonderen Form bedürfen. Sofern Schriftform erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber ggfs. X zunächst zur Vorlage der Abtretung auffordern.

    Einmal editiert, zuletzt von ally (19. Februar 2024 um 11:20)

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Der Arbeitgeber hatte X schon um Vorlage der Abtretung gebeten. X ist dem nach Aussage des Arbeitgebers nicht nachgekommen, verlangt aber trotzdem, den pfändbaren Anteil der Gehaltsforderung seiner Angestellten an ihn auszuzahlen.

    Ich werde den Arbeitgeber zunächst auffordern, den Betrag, den er hinterlegen will, genau zu beziffern.

  • Leicht OT: Wie bekloppt sind die Leute denn? "Ich will von dir was, aber ich tue nichts dafür, dass du das auch umsetzen kannst"? Junge...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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