Hallo,
ein Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Hinterlegung des pfändbaren Anteils der Gehaltsforderung einer seiner Angestellten (ohne diesen zu beziffern).
Diese hat angeblich ihren Anspruch an ihren Arbeitgeber an x abgetreten.
X fordert nun den Arbeitgeber auf, aufgrund der Abtretung den pfändbaren Anteil der Gehaltsforderung seiner Angestellten an ihn auszuzahlen.
Die Abtretungserklärung hat x dem Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht vorgelegt.
Die Angestellte hat ihren Arbeitgeber ihrerseits aufgefordert, ihr den vollen Nettobetrag ihres Gehaltes auszuzahlen.
Der Arbeitgeber weiß nicht, wem er den pfändbaren Anteil des Gehaltes seiner Angestellten auszahlen muss.
Besteht ein Hinterlegungsgrund? Muss dieser noch durch Urkunden belegt werden? Was wäre nötig zu einer späteren Auszahlung eines hinterlegten Betrages?