Moin zusammen!
Habe folgenden Fall und stehe gerade voll auf´m Schlauch....
Zugunsten sämtlicher Wohnungseigentümer (als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB) von zwei WEG-Anlagen ist eine Grunddienstbarkeit bestellt und eingetragen worden. Die Wohnungseigentümer sind demnach berechtigt, auf einem fremden Grundstück, zwei Pkw-Einstellplätze und einen Fahrradunterstell-/Mülltonnenraum zu errichten, zu nutzen und zu unterhalten. Außerdem wurden ihnen entsprechende Geh- und Fahrtrechte eingeräumt.
Die Eintragung dieser Grunddienstbarkeit wurde auch in den Blättern der Wohnungseigentümer vermerkt (Herrschvermerk).
...so weit, so gut...
Jetzt treffen sämtliche (berechtigte) Wohnungseigentümer der zwei WEG-Anlagen eine Nutzungsvereinbarung. Sie regeln, wer genau und wie den/der Fahrradunterstell und Mülltonnenraum nutzen darf/zu nutzen ist. Außerdem vereinbaren sie, dass die zwei Pkw-Einstellplätze ausschließlich der Nutzung der einen WEG-Anlage zu überlassen sind.
Der Notar reicht diese Vereinbarung zu sämtlichen Wohnungsgrundbüchern ein und beantragt die "Eintragung dieser Nutzungsvereinbarung gem. § 10 Abs. 3 WEG als Inhalt des Sondereigentums im jeweiligen Grundbuch".
Ist dies so möglich? Ist das tatsächlich eine Vereinbarung, die gemäß § 10 Abs. 3 WEG in die Grundbücher einzutragen ist... und wenn ja, wie? Ist die Zustimmung der dinglich Berechtigten der Wohnungsgrundbücher erforderlich?
Lieben Dank für Eure Ideen/Anregungen und Eure Hilfe.