Die Abwesenheitspflegerin fragt mich nach Möglichkeiten der Aufenthaltsermittlung. Ihre bisherigen Ermittlungen ( EMA, Rententräger, Testamentsregister , Polizei ) verliefen bislang erfolglos. Habt ihr noch andere Ideen ?
Möglichkeiten der Aufenthaltsermittlung
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Vielleicht noch diese?
- Hinweise/Randvermerke am Geburtseintrag des Gesuchten (falls Geburtsstandesamt in Deutschland) können gelegentlich einen neuen Anhaltspunkt geben.
- Vollstreckungsportal, falls die Abwesenheitspflegerin darauf zugreifen kann?
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Aber immer dran denken:
Eine Abwesenheitspflegschaft ist eine Vermögenspflegschaft.Und damit ist der Hauptzweck der Abwesenheitspflegschaft nicht die Ermittlung der/des Abwesenden.
Ich kann mir durchaus auch Fälle der Abwesenheitspflegschaft vorstellen, in denen der Aufenthaltsort des Abwesenden nicht zu ermitteln ist.
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Aber immer dran denken:
Eine Abwesenheitspflegschaft ist eine Vermögenspflegschaft.Und damit ist der Hauptzweck der Abwesenheitspflegschaft nicht die Ermittlung der/des Abwesenden.
Eine entsprechende Verpflichtung des Pflegers besteht jedoch nach hM, siehe z. B. MüKoBGB/Schneider, 9. Aufl. 2024, BGB § 1884 Rn. 20.
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Vielleicht noch diese?
- Hinweise/Randvermerke am Geburtseintrag des Gesuchten (falls Geburtsstandesamt in Deutschland) können gelegentlich einen neuen Anhaltspunkt geben.
Vor allem, wenn es um die evtl. Beendigung der Pflegschaft geht (Randvermerk, der Hinweis auf Versterben gibt).
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