Seniorenwohngemeinschaft als Verein

  • Es liegt eine Anmeldung auf Eintragung einer Senioren-WG als Verein vor.

    U.a. steht in der Satzung: "Der Verein nimmt Menschen mit Demenz in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft auf und schließt mit ihnen Mietverträge ab. Zu diesem Zweck mietet der Verein geeignete Mietobjekte an und legt den Mietzins auf die Untermieter um."

    Wir stellen uns daher die Frage, ob hier nicht vielleicht ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt. Eine Suche über Registerportal ergab zwei gefundene Vereine mit "Seniorenwohngemeinschaft ... e.V.", leider können dort keine Satzungen abgerufen werden, um sich vielleicht mal ein Beispiel zu nehmen.

    Hat jemand dazu Eintragungserfahrungen bzw. kann mit Satzungsformulierungen dienen?

  • Mal ganz platt gesagt, ohne dies juristisch näher geprüft zu haben: Ich hätte schon Bedenken. Der künftige Verein konkurriert auf dem Markt mit Anbietern von Seniorenwohnheimen, Altenpflegeheimen etc. Warum soll er sich dafür der Rechtsform des Vereins bedienen dürfen?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Mal ganz platt gesagt, ohne dies juristisch näher geprüft zu haben: Ich hätte schon Bedenken. Der künftige Verein konkurriert auf dem Markt mit Anbietern von Seniorenwohnheimen, Altenpflegeheimen etc. Warum soll er sich dafür der Rechtsform des Vereins bedienen dürfen?

    Weil das eine weit verbreitete - und vor der Öffnung des Marktes für kommerzielle Anbieter sogar die übliche - Rechtsform ist/war. Frag' doch mal bei der AWO, der Caritas, dem Diakonischen Werk oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband nach.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ja, das ist mir bekannt. Die Frage wäre aber, ob das heute noch zeitgemäß ist. Immerhin wird der Rechtsform des Idealvereins damit erhebliche Gewalt angetan und es wird damit ein Wirtschaftsbetrieb in einer Rechtsform geführt, die von ihren Strukturen dafür nicht gedacht ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ja, das ist mir bekannt. Die Frage wäre aber, ob das heute noch zeitgemäß ist. Immerhin wird der Rechtsform des Idealvereins damit erhebliche Gewalt angetan und es wird damit ein Wirtschaftsbetrieb in einer Rechtsform geführt, die von ihren Strukturen dafür nicht gedacht ist.

    Es kommt eben darauf an, ob mit dem Betrieb des Altenheims in erster Linie Gewinn erwirtschaftet werden soll ("zeitgemäß" = wirtschaftlich), oder ob es um die Förderung der Altenhilfe im Sinne eines gemeinnützigen Handelns geht. Letzteres kann ein e.V. (bis zur Insolvenz) schon machen.

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